Wolfgang Fränkel

deutscher Jurist; Generalbundesanwalt (1962)

* 4. Januar 1905 Gablonz

† 29. November 2010 Bad Liebenzell

Herkunft

Wolfgang Fränkel wurde am 4. Jan. 1905 als Sohn eines evangelischen Pfarrers in Gablonz in Böhmen geboren. Er wuchs aber in der Mark Brandenburg auf, wohin sein Vater als Pfarrer versetzt worden war.

Ausbildung

Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin, Göttingen und Kiel. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen arbeitete er als Assessor beim Landgericht und beim Generalstaatsanwalt in Kiel.

Wirken

Seine eigentliche Laufbahn als Jurist begann er 1936 als sog. wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Reichsanwaltschaft am Reichsgericht in Leipzig, deren Nachfolgerin die heutige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist. In Leipzig bearbeitete er bis 1943 unter Reichsanwalt Kirchner u.a. auch das 1940 wieder eingeführte Rechtsmittel der sog. Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile der Amts- und Landgerichte, aber auch der Sondergerichte. Die Nichtigkeitsbeschwerde konnte zur Kassation der Urteile zum Nachteil, evtl. aber auch zum Vorteil des Verurteilten führen. 1943 wurde F. als einfacher Soldat zur Wehrmacht eingezogen und geriet in Gefangenschaft, aus der er 1946 entlassen wurde.

Verwendung fand F. wieder im Justizdienst und zwar zunächst als Amtsrichter in Rendsburg in Schleswig-Holstein. 1951 kam er zur obersten Anklagebehörde der Bundesrepublik, der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er war ...